Kurzfristig hatte der Fraktionschef der SPD-/FDP-Fraktion, Christian Benzing, den Antrag eingereicht mit dem Ziel, dass der Gemeindevorstand den Gasversorgungsvertrag der Gemeinde überprüfen und eventuell überhöhte Zahlungen zurückfordern solle. Auch die SWG-Fraktion signalisierte ihre Zustimmung. Benzing betonte im Nachgang, die Dringlichkeit der Angelegenheit ergebe sich schon aus dem rechtlichen Rahmen: „Eventuelle Forderungen der Gemeinde aus dem Jahr 2008 verjähren zum Jahresende und sind damit nicht mehr einzufordern. Ein Zuwarten bis in den November in dieser Sache würde damit nur unnötigen Zeitdruck aufbauen.“
Schon seit Jahren wird die Preispolitik der Gasversorger kritisch diskutiert. Auch im Main-Kinzig-Kreis klagten bereits mehrere Private gegen die Main-Kinzig Gas GmbH und bekamen Recht. Die Preiserhöhungen des Versorgers verstießen gegen geltendes Recht, zu viel gezahlte Beträge mussten zurück erstattet werden. Zuletzt hatte nun auch der Main-Kinzig-Kreis selbst eine Klage gegen den Versorger angestrebt, die Rückforderungen beliefen sich auf über 2 Millionen Euro.
Wie Benzing für seine Fraktion betonte, sei es in Zeiten knapper Kassen unumgänglich, dass Hasselroth darauf achte Geld nicht zu verschenken. So sei auch mit aller Sorgfalt der Gasversorgungsvertrag zu betrachten. Wenn die Klausel, die die Preiserhöhungen reguliert, wie in vielen anderen Fällen auch, die Kommune einseitig benachteilige, sei es Pflicht, die zu viel gezahlten Beträge zurückzufordern.
In diesem Anliegen sah die CDU-Fraktion jedoch keine Notwendigkeit gegeben und versagte dem Dringlichkeitsantrag die Zustimmung. Eine Beratung und Beschlussfassung war somit nicht möglich, der Antrag wird somit in der Novembersitzung der Gemeindevertretung erneut auf die Tagesordnung gelangen. Inwieweit dann noch genügend Zeit für Prüfungen und Verhandlungen bleibt, erscheint nach Ansicht der SPD-/FDP-Fraktion fraglich, fällt dies damit doch dann auch mitten in die Haushaltsaufstellung.




