SPD Hasselroth unterstützt Erziehungspersonal und Eltern im Kita-Streik

Christian Benzing, SPD-Fraktionsvorsitzender, äußert großes Verständnis für die Forderungen der Erzieherinnen und Erzieher nach besserer Bezahlung. Die Arbeit mit unseren Kindern muss uns das Wert sein. Besonders bei den Erzieherinnen, die eine fünfjährige Ausbildung absolvieren mussten, offenbart sich die grundsätzlich ungerechte Bezahlung von Frauen. Auch wenn der Tarifabschluss die Gemeinde vor weitere Kosten stellen werde, hoffe man auf ein erneutes Zusammenkommen am Verhandlungstisch und fordere die Arbeitgeber auf, ein diskussionsfähiges Angebot vorzulegen.
Die gemeindlichen Hasselrother Kindertagesstätten sind besonders von den andauernden Streiks betroffen, so dass alle Einrichtungen derzeit geschlossen sind. Engagierte Eltern haben jedoch kurzfristig eine Bedarfs-Betreuung organisiert, so dass zumindest Notfälle aufgefangen werden können. Für Vertreter der SPD Hasselroth ein tolles Zeichen, wie der Fraktionsvorsitzende Christian Benzing verdeutlicht: „Wir freuen uns über die unbürokratische Lösung, die die Eltern zusammen mit der Verwaltung auf die Beine gestellt haben.“
In ersten Reaktionen kommunaler Spitzenverbände wurde deutlich gemacht, dass betroffene Eltern keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Gebühren in Folge der Streiks hätten. Der Betriebsausfall treffe die Kommunen in Form sogenannter „höherer Gewalt“, so dass eine Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühren ohne rechtliche Grundlage erfolge, obgleich die konkrete Gegenleistung ausfalle. Bezug genommen wird dabei auf frühere Verwaltungsgerichtsurteile, nach denen eine Rückzahlung lediglich auf freiwilliger Basis erfolgen könnte. Aufgrund der weiterhin defizitären Haushaltslage seien solche freiwilligen Zahlungen aber haushaltsrechtlich untersagt. Der Gemeindevorstand sowie die Verwaltung sollen nun genau prüfen, ob die den Aussagen zu Grunde gelegten Sachverhalte hier überhaupt vergleichbar sind, schließlich waren hier nur einige wenige Tage streikbedingter Betreuungsausfall zu verzeichnen. So wird auch die gegenteilige Auffassung vertreten, wonach bei längeren Schließungen der Kindertageseinrichtungen Rückerstattungen unter Umständen möglich wären. Dies korrespondiere zudem mit dem gesetzlich verankerten Anspruch auf Betreuungsplätze nach § 24 SGB VIII.
Losgelöst davon seien jedoch die Verpflegungspauschalen zu behandeln. Da es sich hierbei nicht um eine hoheitliche und damit öffentlich-rechtliche Vereinbarung handele und die Leistungen tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden könnten, sei nach Auffassung Benzings diese Pauschale anteilig zurück zu erstatten: „Insofern nach der Prüfung dem nichts entgegensteht, gehen wir davon aus, dass die nicht in Anspruch genommenen Verpflegungsentgelte mit den kommenden Bescheiden verrechnet werden.“
Die SPD weist weiterdarauf hin, dass die finanziellen Mittel der Kommune mehr als begrenzt sind. Noch einmal verstärkt stellt sich hier dar; Wenn man den Bildungs- und Erziehungsplan erst meint, muss man auch handeln. Bund- und Land werden daher aufgefordert, dem Konnexitätsprinzip Rechnung zu tragen und den Kommunen nicht nur zusätzliche Aufgaben aufzubürden, sondern auch für eine angemessene finanzielle Unterstützung zu sorgen.