Verärgert reagiert die SPD Hasselroth auf die Mitteilung der Verkehrsbehörde Hessen Mobil, dass in der Ortsdurchfahrt Gondsroth keine geschwindigkeitsabhängigen Ampeln möglich seien. Gemeinsam mit der Sozialen Wählergemeinschaft (SWG) hatte die SPD im September beantragt, die beiden Fußgängerampeln in Gondsroth mit Geschwindigkeitsmessern auszustatten, um den Verkehr auf die im Ort gültige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zu begrenzen. Hessen Mobil teilte nun mit, dass derartige Ampeln nicht in Betracht kämen, da sie einen gegenteiligen Effekt erzielten und durch Abbremsen der Autofahrer für Lärmzunahmen sorgten und außerdem eine Gefährdung für querende Fußgänger darstellten.
SPD-Fraktionsvorsitzender Christian Benzing kann diese Auffassung der Straßenverkehrsbehörde nicht nachvollziehen: „Nach unserer Ansicht wären die Ampeln in der Lage, den Verkehr endlich zu beruhigen und dafür zu sorgen, dass Tempo 30 in der gesamten Ortsdurchfahrt eingehalten wird. Wenn die Ampeln richtig eingestellt werden und Rot-Phasen auch länger als 2 Sekunden dauern, kann ein Gewöhnungseffekt der Autofahrer auch nicht eintreten.“ Eine Gefährdungslage entstehe daher auch nicht durch Ampeln, sondern durch grob fahrlässig handelnde Autofahrer.
Die Begründung ist nach Ansicht Benzings zumindest zweifelhaft, es sei gerade der Zweck dieser Ampeln, den Verkehr auf die vorgeschriebenen 30 Stundenkilometer einzubremsen. Ein konstanter Verkehrsfluss in der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sei wahrscheinlich geräuscharmer, da an den Engstellen weniger gebremst werden müsse.
Er weiß zwar, dass solche Wächterampeln unter Experten umstritten sind, fragt sich aber, wieso dann an vielen anderen Orten solche Ampeln zur Verkehrskontrolle genutzt werden können, dies aber in Gondsroth nicht möglich ist. Man müsse hier umso mehr auch die anderen Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und die Anwohnerschaft in die Abwägung mit einbeziehen. Sich sicher zu bewegen, ist auf den schmalen Bürgersteigen von Gondsroth kaum möglich, wenn dort die Autos mit 50 Stundenkilometern vorbei fahren.
Bereits in der Vergangenheit wurden diverse Anregungen der SPD und der anderen Fraktionen durch die Straßenverkehrsbehörde abschlägig beschieden. So wurde ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr sowie eine Beruhigung der Ortseinfahrt Neuenhaßlau geprüft. Auch die Ausstattung der Fußgängerampeln mit Tonsignalgebern, im letzten Jahr von der SPD beantragt, lässt auf sich warten. Christian Benzing fasst die Reaktion seiner Fraktion zusammen: „Es ist enttäuschend, dass schon wieder eine Anregung von uns nicht möglich ist. Wir müssen die Verkehrssituation im Ort verbessern, aber Hessen Mobil zeigt uns ebenso auch keine Alternativen auf, was denn getan werden kann.“
In diesem Zusammenhang kritisiert die SPD ebenso die neue Verkehrszeichenregelung an der Ortseinfahrt Neuenhaßlau. Hier wurde das Ortsschild um etwa 50 m Orts einwärts verlegt. Das führt dazu, dass nun zwischen Ortsende und jener Ampelanlage die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h beträgt. Im weiteren Verlauf der Straße wurde nach der Ampelanlage am Gewerbepark eine 50iger-Zone (Montag bis Freitag 7.00 bis 15.00 Uhr) eingerichtet. Erstaunlich ist dabei laut Benzing, dass man, obwohl es sich hier um einen Schulweg handelt, nicht an die Einrichtung einer Fußgängerampel zur Querung der Straße gedacht habe. Zudem ist die gesamte Beschilderung an dieser Stelle verwirrend. „Man hätte das Ortsschild an der alten Stelle belassen können, eine Fußgängerampel einrichten sowie die Geschwindigkeitsbegrenzung besser regeln können“, meint Benzing zu dieser Stelle. „So wirkt Verkehrsregelung hier nicht harmonisch und Schilder eher wie Schilda!“