Änderungsantrag der SPD Fraktion vom 07.01.2021 zur Umgestaltung des Dorfweihers im OT Neuenhaßlau

Änderungs-/Ergänzungsantrag:

Die Beschlussvorlage ist wie folgt zu ergänzen:

  1. Es wird festgestellt, dass die Teilsanierung entsprechend vorgelegten Planungen nur eine Zwischenlösung darstellt. Ein Monitoring an den gesetzten Einmesspunkten muss jährlich erfolgen.
  2. Während der Sanierungsarbeiten ist die Belüftungsanlage anzumieten. Ein zukünftiger Pächter des Dorfweiher-Geländes kann nachträglich eine Belüftungsanlage, die während der Sanierung notwendig ist, erwerben. In diesem Fall hat er jedoch die gesamten Kosten (inklusive Betriebs- und Folgekosten) zu tragen.
  3. Der zukünftige Pächter hat alle zwei Jahre im Umweltbeirat über die Nutzung des Areals zu berichten.
  4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wonach größtmögliche Teile des Areals öffentlich zugänglich gemacht werden. Über das Ergebnis wird der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung berichtet.

Begründung:

Die Teilsanierung enthält die notwendigen Maßnahmen, um die Schäden auf angrenzenden Privatgrundstücken auszuschließen. Gleichwohl hat das Gutachten von Geo Consult vom 21. April 2020, Az: F 020216-2 festgestellt, dass insgesamt an sieben Stellen keine ausreichenden Standsicherheiten bestehen. Durch die Maßnahme werden an drei von sieben Stellen die Standsicherheit wiederhergestellt. Bei vier weiteren Bereichen können auch in Zukunft noch weitere Sanierungsmaßnahmen notwendig sein. Deshalb ist auch jährlich ein Monitoring entsprechend der Ausführungen von WMEC in der Bauausschusssitzung vom 8. Dezember 2020 durchzuführen.

Die für die Durchführung der Sanierungsarbeiten notwendige Belüftungsanlage hat das ausführende Bauunternehmen für die Dauer der Sanierungsarbeiten bereitzustellen. Eine Belüftungsanlage kann anschließend durch den künftigen Pächter angeschafft werden. In diesem Fall sind die Anschaffungs- und Betriebskosten alleine durch diesen zu tragen.

Das sog. Idyll und kulturhistorische Erbe sollte allen Hasselrother Bürger*innen zugänglich sein und somit als Bestandteil eines Dorfmittelpunktes in Neuenhaßlau dienen. Der Gemeindevorstand wird deshalb beauftragt, ein Nutzungskonzept zu erarbeiten, wonach der Dorfweiher für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich wird. Freizeitparkähnliche Gestaltungselemente verbieten sich weiterhin.

Beschluss