Fraktionsantrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2020 – einmalige Aussetzung Gebühren Bürgerhäuser für 1 interne Veranstaltung

Durch die COVID-19-Pandemie ist es vielen Vereinen und auch den politischen Organisationen nicht möglich gewesen, ihre Veranstaltungen unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Grund-lagen abzuhalten. Dies galt insbesondere für die rechtlich vorgesehenen Mitglieder- bzw. Jahres-hauptversammlungen. Auch zukünftig erfordert das Abhalten von Versammlungen die Einhaltung der jeweils geltenden RKI-Standards. Die Gemeinde Hasselroth sollte die Vereine auch in dieser schwierigen Zeit dahingehend unterstützen, dass für die einmalige Benutzung eines der Bürger-häuser auf die Benutzungsgebühren im Sinne des § 8 der geltenden Bürgerhaussatzung verzichtet wird. Dieser Verzicht soll bis Ende des Jahres 2020 gelten.

Auch die politischen Organisationen müssen – mit Blick auf die Kommunalwahl 2021 – handlungs-fähig bleiben. Diese nehmen eine wertvolle Aufgabe im Rahmen der demokratischen Struktur wahr. Gleiches gilt für die Musik- und Kulturvereine, welche ebenfalls in der aktuellen Phase stark von den Einschränkungen der Corona-Krise betroffen waren. Hierbei muss es ebenfalls ein Ziel der Gemeinde sein, Anreize zu setzen, damit die Vereine handlungsfähig bleiben können.

Für diesen Zweck beantragt die SPD-Fraktion, einmalig auf die Benutzungsgebühren in den Fällen zu verzichten, in denen interne Angelegenheiten (keine kommerziellen Veranstaltungen) durchgeführt werden müssen.

Die Energie- sowie Reinigungskosten sind selbstverständlich auch weiterhin zu tragen und sollen nicht vom Antrag erfasst werden.

 

Beschluss