Fraktionsantrag der SPD-Fraktion vom 28.01.2021 – Verbesserung des Radwegnetzes in Hasselroth

Antrag:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Radwegenetztes vorzunehmen:

  1. Am Fußgänger- und Radweg Niedermittlau – Tennisplatz – Gondsroth sollte am Ende des Radweges auf Höhe der Einfahrt zum Sport- und Tennisplatz ein Richtungsschild entsprechend Anlage 1 aufgestellt werden. In umgekehrter Richtung ist ebenfalls eine leitende Ausschilderung notwendig. Hier käme eine Aufstellung entsprechend der Anlage 2 bei Einfahrt Wellpappe, Kreuzung im Feld auf Höhe „Am Steinacker“ sowie vor der Einmündung zum Wald denkbar.
  1. Am Fußgänger- und Radweg Niedermittlau – Modellflugplatz – Gondsroth – Somborn sollte entsprechend Anlage 3 eine Beschilderung zur besseren Erreichbarkeit von Freigericht-Somborn vorgenommen werden.
  1. Zudem sollte eine verbesserte Befahrbarkeit auf diesem Weg erreicht werden. Hierzu wird der Gemeindevorstand beauftragt, geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung deren Kosten und des Verbots der Flächenversiegelung zu erarbeiten. Über das Ergebnis wird der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung berichtet.
  1. Am Fußgänger- und Radweg in die Niedermittlauer Bahnhofssiedlung sollten die Drängelgitter abgebaut werden und geprüft werden, ob maximal ein einziger Pfosten aufgestellt werden kann. Es ist jedoch auf eine einfache Passierbarkeit zu achten. Schließlich soll die Gemeindeverwaltung alle übrigen Drängelgitter überprüfen.
  1. An der Kreuzung Karlstraße / Bahnhofsstraße ist die Beschilderung um das Zeichen 1000-32 zu erweitern und eine Radfurt durch Schmal- oder Breitstreifen zu errichten, die mit roter Farbe und Sinnbilder Fahrräder gekennzeichnet sind.

 

Begründung:

Die Rad- und Fußwege zwischen den Ortsteilen sind zu beschildern, um den Bürger*innen eine verbesserte Orientierung zu geben und eine sichere und einfache Benutzung zu gewährleisten. Dazu ist sicherzustellen, dass ausgeschildert ist, wo Wege vorhanden und sicher benutzbar sind. Zudem muss durch eine Beschilderung klar erkennbar sein, in welche Richtung gefahren bzw. gelaufen werden muss. Schließlich müssen Rad- und Fußwege sicher sein. Dies gilt insbesondere auch im Querungsbereich mit Autoverkehr. Wir wollen damit das Radfahren in Hasselroth attraktiver machen und damit einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten.

Zu 1: Radweg Niedermittlau Tennisplatz Gondsroth

Hier ist eine Beschilderung entsprechend des roten Sternchens zusetzen (Richtung Gondsroth) und umgekehrt Richtung Niedermittlau in Höhe der Einfahrt Wellpappe und an den weiteren Feld- und Waldpunkten vorzunehmen.

Zu 2/3.: Radweg Niedermittlau – Gondsroth – Somborn / Modellflugplatz

Hierzu schlagen wir eine Beschilderung ebenfalls entsprechend der roten Sternchen vor. Zudem muss der Weg von Gondsroth nach Somborn besser befahrbar werden. Hierzu soll die Gemeindeverwaltung geeignete Maßnahmen vorschlagen. Als Möglichkeit kommt ggf. Schottern in Betracht. Hierbei könnte möglicherweise noch vorhandener Schotter von den Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen, die derzeit in der Gemeinde stattfinden, oder noch stattfinden werden, verwendet werden.

Zu 4: Durchgang Radweg Niedermittlau Bahnhofssiedlung unter der L3269

Dort sind Drängelgitter auf dem Rad- und Fußweg angebracht, die jedoch für Rollstuhlfahrer, Radfahrer, Kinderwägen sowie Lastenräder kaum zu passieren sind. Nach den zu berücksichtigten Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010, 11.1.10) sind Poller unzulässig, wo Verkehrsteilnehmer gefährdet oder der Verkehr erschwert werden kann. Die genannten Drängelgitter sind für einen flüssigen Verkehr und der gesellschaftlichen Teilhabe abträglich (Rollstuhlfahrer wurden dort schon beobachtet, dass sie es extrem schwer haben). Der Bauhof wird gebeten, die Gitter zu entfernen. Schließlich ist zu prüfen, ob Poller zur Verkehrssicherheit notwendig sind. Wenn dies zutreffen sollte, ist dennoch darauf zu achten, dass ausreichend Platz zum einfachen Passieren besteht und der Verkehr gerade auch für Lastenfahrräder oder Kinderwägen nicht erschwert wird. Als Beispiel kann der Radweg zwischen Gondsroth und Somborn (Richtung Aldi/Wehrweide) dienen, auf dem die Säule so aufgestellt wurde, dass ein einfacheres Durchfahren möglich ist und trotzdem keine PKWs diese Wege benutzen können.

Zu 5: Ausfahrt Karlstraße – Ortsdurchfahrt Neuenhaßlau

Hier würde sich eine Radwegefurt anbieten, die die Autofahrer aus der Karlstraße kommend auf die Radfahrerkreuzung aufmerksam macht (flächiger Rot-Anstrich auf der ganzen Breite des Radwegs im Kreuzungsbereich). Es bietet sich an das, die Wege mit den Zeichen 340 (Schmalstrich- oder Breitstrichmarkierung bzw. Schutzstreifen) zu begrenzen und dann zusätzlich das Sinnbild Fahrräder sowie zwischen den Strichmarkierungen rote Farbe aufbringen. An dem schon bestehenden Zeichen 205 (Vorfahrtszeichen), sollte das Zeichen 1000-32 angebracht werden. Gemäß Anlage 2 zur StVO, 2.1. muss, wer ein Fahrzeug führt, schließlich Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV von links und rechts achten.  Es handelt sich bei dieser Kreuzung um einen Knotenpunkt mit einer Einmündung, eingeschränktem Sichtfeld und einer Überquerungsstelle durch die Radfahrer. Autofahrer werden explizit darauf hingewiesen, an dieser unübersichtlichen Einmündung die Vorfahrt den Radfahrer zu überlassen.